Reklamation
Unser Ziel ist es, Ihnen Gebrauchtwagen in bestmöglicher Qualität zu bieten. Um dies zu gewährleisten, werden die Fahrzeuge von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet und ihr Zustand in einem Zustandsbericht dokumentiert.
Sollte ein zugekauftes Fahrzeug dennoch einmal Anlass zur Beanstandung geben, kümmert sich das NISSAN-Reklamations-Team um Ihr Anliegen.
Schreiben Sie eine E-Mail an GW-Reklamation@nissan.de oder nutzen Sie unser Reklamationsformular.
Um die Abwicklung so schnell wie möglich für Sie zu gewährleisten möchten wir Sie mit einigen Schritten vertraut machen.Bitte melden Sie Ihre Reklamation sofort nach Kenntnisnahme.
Im Falle des Transportes zeigen Sie die zu beanstandenden Schäden direkt bei der Spedition und mit dem Vermerk auf dem Lieferschein an. Im Falle der Nachtanlieferung zeigen Sie die Schäden bis spätestens 12.00 Uhr des auf die Anlieferung folgenden Arbeitstages bei der Spedition an.
Sofern Sie Ihr Fahrzeug selbst abholen zeigen Sie die Schäden direkt bei Abholung und ebenfalls unter Dokumentation der Details an.
Weiterhin möchten wir Sie Bitten Ihre Reklamation innerhalb von 24 Stunden, nach Lieferung oder Selbstabholung, bei uns anzuzeigen.
Senden Sie uns bitte neben der Schadensbeschreibung folgende Unterlagen zu:
- Lieferschein mit vermerkten Schäden oder Fehlteilen – vom Transportfahrer gegengezeichnet
oder
bei Selbstabholung die Übernahmebescheinigung des Lagerparks mit vermerkten Schäden oder Fehlteilen – vom Lagerpark gegengezeichnet - Bild der Fahrgestellnummer, sowie aussagekräftige Bilder von den beanstandeten Schäden, falls notwendig unter Zuhilfenahme eines Vergleichsmaßstabes wie z.B. eines Maßbands
- Einen Kostenvoranschlag auf Selbstkostenbasis
Führen Sie bitte keine Reparaturen vor einer Freigabe durch, insbesondere bei Unfallschäden, da gegebenenfalls das gesetzliche Recht der Besichtigung oder Nachbesserung ausgeübt werden könnte. Die vorzeitige Behebung des Schadens kann unter Umständen zu einer Aberkennung Ihrer Ansprüche führen.
Fehlteile und Schäden bis € 500,- netto sind bereits im Basiskaufpreis des Fahrzeugs berücksichtigt und berechtigen nicht zur Reklamation. Weitere Schäden werden zusätzlich im Angebotspreis berücksichtigt.
Genehmigte und bestätigte Kosten werden Ihnen im Folgemonat (ausgehend vom Datum der Ihnen zugesandten Anspruchsbestätigung) auf Ihr Konto ausgezahlt. Zeitgleich erfolgt der Versand eines gleichlautenden Zahlungsbelegs. Die Vorgangsnummer ist auf der Anspruchsbestätigung und der Zahlung angegeben. Bitte verzichten Sie darauf, uns Rechnungen zuzusenden, wir können diese nicht bearbeiten.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).